Strom: staatliche Beihilfen ab den 1. Januar 2023

Um Privatkunden vor steigenden Energiepreisen zu schützen, hat die luxemburgische Regierung im Rahmen des Tripartite-Abkommens vom 28. September 2022 beschlossen, bestimmte Hilfsmaßnahmen einzuführen.

Erste Hilfen für Erdgas

Da die Erdgaspreise ab Anfang 2022 in die Höhe getrieben wurden, führte die Regierung im Mai und im Oktober 2022 zwei spezifische Maßnahmen ein:

  • Beitrag zum Gaspreis durch die Regierung (seit dem 1. Oktober 2022).
  • Übernahme der Kosten für die Netznutzung durch die Regierung (seit dem 1. Mai 2022).

Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die staatliche Förderung für Erdgas sowie über die Tarifmodalitäten und Rechnungen zu erhalten.

Neue Hilfen für Strom

Um den Erhöhungen des integrierten Strompreises für Haushaltskunden ab dem 1. Januar 2023 entgegenzuwirken, sieht das Tripartite-Abkommen vor, dass die Strompreise auf dem Niveau von 2022 stabilisiert werden.

Diese Stabilisierung wird durch die Einführung eines negativen Beitrags über den Satz A des Ausgleichsmechanismus für Kunden dieser Kategorie, d.h. Endkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 25.000 kWh, erreicht.

Unabhängig von der Entwicklung der Energiepreise oder der Netzgebühren bleiben die Preise, die den in Frage kommenden Kunden des Satzes A des Ausgleichsmechanismus in Rechnung gestellt werden, somit gegenüber dem Jahr 2022 stabil.

Diese Maßnahme gilt automatisch, es sind keine weiteren Schritte erforderlich, und sie wird sich auch in den Anzahlungen wiederfinden.

Dokumente und Formulare

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